HZB (Hochschul­ zugangs­ berechtigung) – Was ist das überhaupt?

Mit der allgemeinen Hochschulreife darfst du an jeder deutschen Hochschule oder Universität jeden Studiengang studieren. Die allgemeine Hochschulreife erwirbst du über das allgemeine Abitur. Du weist sie also mit deinem Abiturzeugnis nach.

Die fachgebundene Hochschulreife, die umgangssprachlich ebenfalls als Fachabitur bezeichnet wird, unterscheidet sich zur allgemeinen Hochschulreife dadurch, dass sie lediglich den Erwerb einer Fremdsprache erfordert. Sie berechtigt dich zum Studium bestimmter Fachrichtungen – daher auch fachgebunden. Wichtig hierbei ist, dass eine gewisse Übereinstimmung zwischen der Fachrichtung deiner fachgebundenen Hochschulreife und dem gewählten Studienfach besteht. Diese Übereinstimmung wird individuell von der Hochschule geprüft. Deine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung weist du über dein Schulabschlusszeugnis nach.

Merkblatt-zum-Erwerb-der-Fachhochschulreife.pdf (schulministerium.nrw)

Sobald du sowohl den schulischen als auch den beruflichen Teil deiner Fachhochschulreife abgeschlossen hast, verfügst du über eine Hochschulzugangsberechtigung, welche dir das Studieren an allen Fachhochschulen in Deutschland ermöglicht. Hierbei gilt zu beachten, dass der berufliche Teil sowohl durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als auch durch ein mindestens einjähriges gelenktes Praktikum erbracht werden kann. Ferner kann das gelenkte Praktikum durch folgende Tätigkeiten ersetzt werden:

  • Mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung
  • Abgeleistetes Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr
  • Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst

Solltest du den beruflichen Teil deiner Fachhochschulreife mit einem gelenkten Praktikum erbracht haben, brauchst du eine Bestätigung des Praktikumsbetriebes über die Eignung des Praktikums als „gelenktes Praktikum“. Hast du hingegen den beruflichen Teil durch eine Berufsausbildung erbracht, musst du einen Nachweis über den Abschluss der jeweiligen staatlich anerkannten Berufsausbildung erbringen.

Auch ohne (Fach-)Abitur kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die Hochschulreife erwerben und studieren. Folgende Möglichkeiten gibt es hierbei:

1. Berufliche Aufstiegsfortbildung:

Unter einer beruflichen Aufstiegsausbildung versteht man eine erfolgreich absolvierte Meister/-innenprüfung, den Abschluss einer Fachschule oder eine vergleichbare Qualifikation, die im Anschluss an die Berufsausbildung und eine entsprechende berufliche Tätigkeit erworben wurde. Damit hast du einen prüfungsfreien unmittelbaren Zugang zu allen Studiengängen an allen Hochschulen.

2. Fachlich entsprechende Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit:

Wenn du eine nach Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hast und mindestens drei Jahre in deinem Ausbildungsberuf oder einem dem Ausbildungsberuf fachlich entsprechenden Beruf gearbeitet hast, bist du berechtigt, das Studium in einem deinem Berufsabschluss und deiner beruflichen Tätigkeit fachlich entsprechenden Studiengang aufzunehmen. Den Nachweis hierfür erbringst du über dein Ausbildungszeugnis, einen Lebenslauf und entsprechende Arbeitszeugnisse.

3. Zugangsprüfung oder Probestudium:

Hast du eine nach Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen und warst anschließend mindestens drei Jahre berufstätig, kannst du die Hochschulzugangsberechtigung für einen Studiengang auch über eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium erlangen. In diesem Fall ist das Studium, für das die Zugangsprüfung abgelegt wird bzw. in dem das Probestudium aufgenommen wird, nicht auf einen dem Berufsabschluss oder der beruflichen Tätigkeit fachlich entsprechenden Studiengang beschränkt.

Weiterführende Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte findest du hier.

Auch wenn du deine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hast, kannst du in Deutschland studieren. Wichtig hierbei ist lediglich die Anerkennung deiner ausländischen Hochschulzugangsberechtigung. Je nach Staatsangehörigkeit gilt es hierbei folgendes zu beachten:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit:
    1. Prüfe deine ausländische HZB über uni-assist.de
    2. Alternativ kannst du die notwendigen Schritte zur Prüfung und Anerkennung auch selbst durchlaufen:
      1. Reiche deine Hochschulzugangsberechtigung frühzeitig bei der zentralen Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf ein.
      2. Die zentrale Zeugnisanerkennungsstelle prüft, ob dein ausländisches Zeugnis die Bedingungen der deutschen Hochschulzugangsberechtigung erfüllt.
  • Liegt keine Gleichwertigkeit vor, muss eine Anerkennungsprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung wird ebenfalls über die Bezirksregierung Düsseldorf gesteuert.
  • Nicht deutsche Staatsangehörigkeit:
    1. Prüfe deine ausländische HZB über uni-assist.de

Von der Bewerbung bis zur Zulassung - welche Dokumente muss ich einreichen?

  • Eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist nicht zwingend das Abitur, denn es gibt viele verschiedene Varianten der HZB. Je nachdem welche HZB du erworben hast, benötigen wir verschiedene Dokumente von dir. Bitte erkundige dich über Punkt „1. HZB – Was ist das überhaupt“, welche Nachweise für dich verpflichtend sind.

Um an unserer Hochschule zu studieren, benötigen wir die Bestätigung deiner Krankenkasse. Hierzu musst du deine Krankenkasse darüber informieren, dass du planst, ein Studium an der INU zu beginnen. In einigen Fällen beschleunigt es den Prozess, wenn du unsere Hochschulnummer angibst: HSAN H0003893. Sobald deine Krankenkasse informiert ist, musst du nichts weiter tun. Wir regeln den Rest für dich.

Solltest du privat krankenversichert sein, benötigst du eine Befreiungsbescheinigung. Diese kannst du dir bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung ausstellen lassen.

  • Du bewirbst dich mit einer sogenannten alternativen Form der Hochschulzugangsberechtigung und musst deine beruflichen Qualifikationen nachweisen? Oder du besitzt noch keine deutsche Staatsangehörigkeit? Dann brauchen wir zusätzlich zu den herkömmlichen Bewerbungsunterlagen einen Lebenslauf von dir. Aber keine Sorge, dein Lebenslauf muss keine besonderen Voraussetzungen oder Bedingungen erfüllen.

Solltest du bereits vor Antritt deines Studiums an der INU an einer anderen Hochschule oder Universität studiert haben, wird eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigt, um eine zweifache Immatrikulation zu verhindern.

Notwendige Dokumente können sowohl über die INU-App als auch über das INU-Portal per Webbrowser hochgeladen werden.

  • Keine Sorge, bei uns gibt es KEINE starren Bewerbungsfristen. Du kannst deine Bewerbung sogar noch einen Tag vor jeweiligen Semesterbeginn (01. April / 01. Oktober) einreichen. Bitte bedenke in solch knappen Fällen, dass wir dich nur mit einer vollständigen Bewerbung einschreiben können. Checke hierzu noch einmal den Punkt „Notwendige Dokumente“ und erkundige dich unter dem Reiter „HZB – Was ist das überhaupt“, welche Form der Hochschulzugangsberechtigung du besitzt.

Wie funktioniert das digitale Studium an der INU?

An der INU hast du dein Studium immer in der Hosentasche: Deine Studieninhalte werden dir über unsere App zur Verfügung gestellt und du kannst sie immer dann abrufen und bearbeiten, wenn es für dich gut passt. 

Uns ist es wichtig, nicht nur Fachwissen zu vermitteln, sondern auch überfachliche Kompetenzen zu vermitteln, die dich zu einer eigenständigen Tätigkeit im späteren Berufsleben befähigen. Entsprechend wollen wir die Selbstständigkeit und Methodenkompetenz unserer Studierenden durch den Einsatz verschiedener Lehr- und Lernformate fördern.

Unsere Lehr- und Lernmaterialien sind didaktisch aufbereitet und auf die jeweiligen Lernziele abgestimmt. Wir stellen dir einen übersichtlichen Lerneinheiten einen Mix aus klassischen Vorlesungen, digitaler Studienliteratur, Übungsaufgaben, Selbsttests, Diskussions- und Übungseinheiten und vielen anderen Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung, die du bearbeiten kannst, wann es für dich gut passt. Ausgewählte Vorlesungen bzw. Lehrveranstaltungen kannst du außerdem auch vor Ort an unserem Campus in Köln besuchen – das ist aber kein Muss, die Präsenzveranstaltungen werden sowohl live gestreamt als auch anschließend als Aufzeichnung zur Verfügung gestellt.

Bei uns studierst du gemeinsam mit deinen Mitstudierenden in einem Semesterverbund. Das heißt: Ihr beginnt euer Studium gleichzeitig zum 01.04. oder 01.10. und absolviert am Ende eines Semesters zum gleichen Zeitpunkt eure Prüfungen. Wir bieten dir außerdem die Möglichkeit, in der Mitte des Folgesemesters nicht bestandene Prüfungen zu wiederholen oder nicht abgelegte Prüfungen nachzuholen.

Wir fördern deine Auslandsmobilität, denn mit der INU hast du dein Studium immer bequem auf deinem Smartphone, Tablet oder Laptop mit dabei. Wir unterstützen und beraten dich gerne bei der Planung von Auslandsaufenthalten. 

Ein Auslandssemester macht nicht nur Spaß, sondern fördert auch deine persönliche und fachliche Entwicklung. Entsprechend unterstützen wir deine Reiseambitionen und beraten dich ganz individuell bei deinen Plänen. 

Als Hochschule für angewandte Wissenschaften ist uns eine praxisorientierte Ausbildung wichtig. Der Praxisbezug wird nicht nur in den Lehrveranstaltungen durch unsere Professorinnen und Professoren sowie die Lehrbeauftragten, die alle über eine entsprechende Praxiserfahrung verfügen, hergestellt, sondern er ist auch in Form von Praxisprojekten oder verpflichtenden Praktika curricular in den Studiengängen verankert. Zudem arbeiten wir bereits intensiv am Aufbau eines fach- und branchenübergreifenden Netzwerkes nationaler und internationaler Kooperationspartner aus Wirtschaft, Forschung, Verbandswesen, institutionellen Einrichtungen und Hochschulen, um unseren Studierenden eine Auswahl attraktiver Organisationen bieten zu können, die frühzeitig in Kontakt mit den künftigen Absolventinnen und Absolventen der INU treten möchten. Über Gastvorträge, Karrieretage, Praxisprojekte etc. können die Unternehmen und unsere Studierenden sich kennenlernen und ggf. bereits eine Basis für Abschlussarbeiten, Werkstudententätigkeiten oder den Berufseinstieg schaffen.

ECTS steht für “European Credit Transfer System“. Das neue Punktesystem wurde im europäischen Hochschulraum eingeführt, um die Vergleichbarkeit und Anerkennung von Studienleistungen zu erleichtern.

Die ECTS-Punkte sind gewissermaßen die „Währung“ deines Studiums. Sie werden ergänzend zu den Noten vergeben und geben die zeitliche Gesamtbelastung (Vorlesungen, Bearbeitung des Lernstoffs, Prüfungsvorbereitung, Prüfungszeit) eines Moduls bzw. des Studiums an. An der INU entspricht ein ECTS-Punkt 25 Zeitstunden.

Die ECTS-Punkte geben außerdem auch den Stellenwert der Note eines einzelnen Moduls für die Gesamtnote deines Bachelorstudiums an: In den Bachelorstudiengängen der INU erwirbst du insgesamt 180 ECTS Punkte. Hast du beispielweise in einem Modul, für das 5 ECTS-Punkte vergeben werden, eine Note von 1,3 erreicht, macht diese 5/180tel deiner Gesamtnote am Ende deines Studiums aus.

Die ECTS-Punkte je Modul sind im Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs aufgeführt.

Alle Studieninhalte können bequem per Smartphone oder Laptop abgerufen und genutzt werden. Für die Prüfungen wird jedoch ein Laptop oder Desktop Computer benötigt. 

Du brauchst also ein jeweils passendes Endgerät (Smartphone, Tablet, Laptop, PC etc.) und eine stabile Internetverbindung.

Der Unterschied zwischen Voll- und Teilzeit liegt sowohl in der Studiendauer als auch in der Verteilung der Module. Der Studieninhalt bleibt jedoch gleich, ebenso wie der jeweilige Abschluss. Ein Vollzeitstudium sieht eine Regelstudienzeit von sechs Semestern vor, im Teilzeitstudium sind es acht Semester. Ein klassisches Vollzeitstudium solltest du wählen, wenn du deine gesamte Zeit dem Studieren widmen möchtest. Ein Teilzeitstudium hingegen eignet sich, wenn du neben dem Studium bereits voll berufstätig bist oder in höherer Stundenzahl einer studienbegleitenden Tätigkeit nachgehen möchtest. Die Arbeitsbelastung sieht im Vollzeitstudium das Absolvieren von fünf bis sechs Modulen je Semestern vor, im Teilzeitstudium sind es dagegen nur drei bis vier Module je Semester.

Die INU - was muss ich wissen?

Ja, die INU ist als Hochschule in privater Trägerschaft staatlich anerkannt durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Alle angebotenen Studiengänge der INU sind von der Stiftung Akkreditierungsrat akkreditiert und durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen. Somit ist die Qualität unserer Studieninhalte durch die Prüfung durch zahlreiche unabhängige Expertinnen und Experten sichergestellt. Im Zuge der Akkreditierung werden besagte Studieninhalte regelmäßig erneut geprüft.

Die Studiengänge der INU sind akkreditiert, zugelassen und staatlich anerkannt. Entsprechend erwirbst du einen qualitativ hochwertigen Abschluss, der dem Abschluss einer staatlichen Hochschule gleichwertig ist. Je nach Ausrichtung des Studiengangs schließt du dein Studium mit dem Bachelorgrad „Bachelor of Science (B.Sc.)“ oder „Bachelor of Arts (B.A.)“ ab. Der Bachelorabschluss ist ein grundständiger Abschluss, der dich zur Aufnahme einer Berufstätigkeit qualifiziert oder zur Aufnahme eines anschließenden Masterstudiengangs berechtigt.

Vertrag, Finanzierungsmöglichkeiten und Kündigung - was sollte ich beachten?

Es gilt eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten. Erstmals kannst du deinen Vertrag also zum Ablauf des ersten Semesters mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Ab dem zweiten Semester kannst du deinen Vertrag dann immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Nach Ablauf der im Vertrag angegebenen Regelstudiendauer endet dieser automatisch und es ist keine Kündigung erforderlich.

Die Kosten für ein Studium an der INU sind abhängig vom jeweiligen Zeitmodell. Bei einem Vollzeitstudium werden pro Monat 295 € gezahlt. Die Kosten für ein Semester belaufen sich demnach auf 1.770 €, während das gesamte Studium 10.620 € kostet.

Bei einem Teilzeitstudium werden hingegen nur 225 € pro Monat gezahlt. Ein Semester kostet damit 1.350 €, wobei das gesamte Studium 10.800 € kostet. Die höheren Gesamtkosten im Vergleich zum Vollzeitstudium sind hierbei auf die längere Studiendauer zurückzuführen.

Anders als bei kostenpflichtigen Präsenzstudiengängen sind die Gebühren für dein Studium an der INU gedeckelt. Das heißt: Solltest du für den Abschluss deines Studiums länger als 36 bzw. 48 Monate brauchen, zahlst du keine weiteren monatlichen Studiengebühren. In den ersten 12 Monaten nach Ablauf deiner Regelstudienzeit kannst du deine Studienzeit völlig kostenfrei verlängern. Nach dieser kostenfreien Verlängerung kann das Studium weiter fortgesetzt werden. Diese Studienzeitverlängerung beginnt unmittelbar im Anschluss an die kostenlose Verlängerung. Für jedes angefangene Semester wird dann eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 Euro fällig.

Wenn du die BAföG-Bedingungen erfüllst, kannst du in Abhängigkeit des Einkommens deiner Eltern einen maximalen Förderungssatz von 934 Euro erhalten. Dieser Förderungssatz besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Daher muss die Hälfte des BAföGs am Ende des Studiums (erste Zahlung fünf Jahre nach der letzten BAföG-Zahlung) zurückgezahlt werden. Die maximale Schuldenhöhe beläuft sich hierbei auf 10.010 Euro.

Den Antrag auf BAföG kannst du hier stellen.

Für weitere Informationen zum Thema BAföG kannst du dich an das Kölner Studierendenwerk wenden.

3.2.1  Studienkredite

Studienkredite unterstützen Studierende beim Aufbringen der Lebenshaltungskosten während eines Studiums oder bei der Finanzierung des Studiums selbst. Dabei bieten verschiedene Banken und Sparkassen – je nach Region – verschiedene Studienkredite an. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vertreibt bundesweite Studienkredite in Kooperation mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA). Genauere Informationen hinsichtlich der Konditionen des KfW-Studienkredits findest du beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Möchtest du einen KfW-Studienkredit beantrag, solltest du dich an das Bundesverwaltungsamt wenden.

3.2.2  Stipendien

Es werden zahlreiche Stipendien durch Begabtenförderungswerke, Stiftungsgeber und sonstige Organisationen vergeben. Hier findest du eine kurze Auflistung einiger Vergabestellen:

Solange du unter 25 Jahre alt bist, hast du Anspruch auf das sogenannte Kindergeld. Hierbei ist es nicht wichtig, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt. Wichtig ist nur, dass du neben der Altersgrenze auch ein Maximum von 20 Arbeitsstunden pro Woche nicht überschreitest.

Solltest du älter als 25 Jahre kannst du ebenfalls Kindergeld beanspruchen, wenn du Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hast. Genauere Informationen erhältst du von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

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